Bericht vom Seminar "Arbeitschutz von allen - für alle"

Arbeitsschutz von allen – für alle

lautete der Titel unseres Tagesseminars, das wir am 04.02.2019 im Café im Kuhstall auf Wegeners Hof in Wunstorf-Liethe durchgeführt haben. Die beiden Referierenden, Christin Voigtländer-Weiberg und Stephan Dürwald, sind ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit und beim Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen angestellt. Sie erklärten den TeilnehmerInnen, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb die rechtlichen Grundlagen im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Sozialgesetzbuch (SGB), der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und den Vorschriften zur Vorsorge für Sicherheit und Gesundheitsschutz umsetzen bzw. anwenden muss. Jede/r BetriebsleiterIn ist verantwortlich, dass alle MitarbeiterInnen über Maßnahmen des Arbeitsschutzes informiert sind, sie anwenden und einhalten. Diese Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin für alle MitarbeiterInnen besteht unabhängig vom Umfang der Beschäftigung und einer vertraglichen Regelung. Um sich an dieser Stelle abzusichern, sind z. B. durch Teilnahmelisten und einer kurzen Gliederung zu den Informationen Dokumentationen anzufertigen und aufzubewahren. Kann die Betriebsleitung diese schriftlichen Nachweise im Ernstfall vorlegen, haftet sie nach Aussage der Referierenden nicht. Dasselbe gilt, wenn Arbeitskräfte ihren Arbeitgebenden vorwerfen, die Maßnahmen zur Arbeitssicherheit nicht oder nicht ausreichend umzusetzen. Werden beispielsweise ausschließlich Familienarbeitskräfte mit Arbeitsverträgen beschäftigt, gelten sie als MitarbeiterInnen und die vorgenannten Maßnahmen finden Anwendung.

 

Der landwirtschaftliche Betrieb wird entsprechend möglicher Gefahren nach TOP beurteilt. Diese Abkürzung steht für Technisch (Ausstattung), Organisatorisch und Persönlich (persönliche Schutzausrüstung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Wissensvermittlung durch Unterweisung). Um MitarbeiterInnen gesund zu erhalten, bedarf es einer Analyse aller möglichen Gefährdungen anhand der Tätigkeiten im Betriebsgeschehen. Durch Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, aufgebaut nach jeweils spezifisch für den Betrieb zutreffenden Modulen, analysierten die Verantwortlichen Gefahrenquellen z. B. bei baulichen Anlagen, Fahrzeugen, Maschinen, Geräten, Verkaufsständen im Freien, u. ä. Dazu erfolgt eine Einstufung des Gefährdungsrisikos in gering, mittel oder hoch. Wird ein Defizit festgestellt, d. h. es ist zu handeln, muss eine mindestens jährliche Unterweisung und /oder eine technische Maßnahme erfolgen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellt diese Formulare kostenlos zur Verfügung.

 

Informationen wie die praktische Umsetzung dieser Gefährdungsanalysen erfolgen kann, gab Regina Wegener, Direktvermarkterin und Hofcafébetreiberin auf dem Hof Wegener in Wunstorf-Liethe. Sie besuchte einen dreitägigen Lehrgang der SVLFG, um sich das notwendige Rüstzeug anzueignen und erstellte danach die erforderlichen Gefährdungsanalysen. Sie wies darauf hin, dass sie in ihrem Betrieb mit drei verschiedenen Berufsgenossenschaften zu tun habe: für den landwirtschaftlichen Betrieb (LBG), für das Hofcafé (BGN = Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe) und für die Direktvermarktung (BGHW = Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik). Frau Wegener verdeutlicht, dass der Zeitaufwand für die Umsetzung dieser Vorgaben enorm ist und sich als eine reine Fleißarbeit darstellt. Deshalb sei zu überlegen, ob dieser Aufwand von jedem selbst erledigt oder ein Dienstleistungsunternehmen, wie z. B. der Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen, in Anspruch genommen wird.

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