Herzlich Willkommen auf der Website der Norddeutschen Direktvermarkter

 

Die Direktvermarktung hat nicht nur eine langjährige Tradition, sondern bietet vielen landwirtschaftlichen Betrieben erhebliche Vorteile. Verbraucher wünschen sich Alternativen zur anonymen Herkunft von Produkten und kaufen direkt ein, weil sie Vertrauen in die Produkte haben und das Thema "Gesundheit und Ernährung" eine immer wichtigere Rolle im Leben einnimmt.

Regionale Nahversorgung stärken

Unser Ziel ist es, unter anderem über die regionale Vermarktung das Einkommen landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern, den ländlichen Raum zu stärken und die Nahversorgung dauerhaft zu ermöglichen.

 

Erzeuger

Die Direktvermarktung zeichnet sich seit je her durch die Verbindung von Landwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung in einer Hand und eigener Verantwortung aus. Im Mittelpunkt dieser Abläufe steht der landwirtschaftliche Betrieb. Er ist die Keimzelle für die Direktvermarktung.

Direktvermarktende Erzeuger finden Sie hier.

Aktuelles

Digitale Bezahlsysteme

„Kartenlesegerät und Desinfektionstücher: Während der Corona-Pandemie eine sinnvolle Einheit“, Bild Elke Sandvoß

Das elektronische Bezahlen nimmt ständig zu und hat durch die Corona-Pandemie einen kräftigen Schub erhalten. Welche Vorteile hat es und welche Voraussetzungen müssen Sie schaffen, um es Ihrer Kundschaft anzubieten? Welche Kartensysteme befinden sich am Markt, wo liegen die Unterschiede und was kosten sie? Wann sind Lesegeräte erforderlich? Welche Voraussetzungen sind notwendig, wenn Kunden/ Kundinnen mit dem Smartphone zahlen wollen?

Diese Fragen standen während unseres Webseminars im Mittelpunkt. Carina Steinhaus, Beraterin für Direktvermarktung und Agrarmarketing bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, referierte und erläuterte zunächst den Unterschied zwischen dem elektronischen und mobilen Bezahlen. Das Erstgenannte ist in der Regel mit einer Karte möglich: GiroCard, Kredit-, Bonus- und Gutscheinkarte. Die letzten Beiden sind nur eingeschränkt nutzbar. Zu dem mobilen Zahlen sind ein Smartphone oder die Smartwatch erforderlich. Das beliebteste Zahlungsmittel der Deutschen ist nach wie vor das Bargeld. Schecks als alternative Zahlungsmöglichkeit werden kaum noch verwendet und Rechnungen nach Einschätzung der Referentin an Bedeutung verlieren. Seit 2018 steigt der Anteil der Kartenzahlung, auch für kleine Beträge. 2020 war Bargeld in Deutschland nicht mehr das Zahlungsmittel Nummer 1, was sicherlich der Corona-Pandemie geschuldet ist. Das Bezahlverhalten der Bevölkerung ist unterschiedlich und unterliegt einem ständigen Wandel:

 

 

Kartenzahlende

 

 

Smartphonezahlende

 

Barzahlende

·   ca. 30 – 44 Jahre alt

·   Frauen und Männer zu gleichen Teilen

·   65 % nutzen GiroCard, 14 % die Kreditkarte, 13 % zahlen mobil, 41 % können es sich zukünftig vorstellen

· ca. 16 – 29 Jahre alt

· überwiegend männliche Personen

· meistens Beträge unter 25 €

· schätzen einfache und schnelle Handhabung

·    60 Jahre und älter

·    55 % Frauen, 49 % Männer

·    Bankgeschäfte in der Filiale

·    zahlen seit Corona vermehrt mit Karte (30 %)

 

 

Elektronisches Bezahlen

Die GiroCard ist ein deutsches System, das nur im Inland zu nutzen ist. Dazu zählen die EC- bzw. Debitkarte und Electronic cash. Beim Bezahlvorgang wird die Geldsumme vom Girokonto abgebucht. Im Vergleich zu einem Lastschriftverfahren besteht bei dieser Kartenzahlung die Garantie, den Betrag spätestens nach 8 Tagen gutgeschrieben zu bekommen. Beim kontaktlosen Zahlen mit Karte, Smartphone oder Smartwatch werden diese im 3 - 4 cm Abstand an das Terminal gehalten. Bei Beträgen unter 50 € ist kein PIN nötig, und ein Piepton bestätigt die erfolgreiche Transaktion. Die Zahlungsgarantie ist gewährleistet. Nach der Einführung dieses Systems im Dezember 2018 nutzten es ca. 15 %, im Juni 2019 bereits 25 %, vor der Corona-Pandemie im Januar 2020 schon 40 % und im Dezember 2020 60 % der Zahlenden. Der Bezahlvorgang dauert ca. 24 Sekunden bei Barzahlung, 23 Sekunden bei Kartenzahlung mit PIN-Eingabe, aber nur 11 Sekunden beim kontaktlosen Zahlen. Aus hygienischer Sicht werden diese Zahlungsformen als absolut sauber eingestuft. Bei Kreditkarten, z. B. Visa, MasterCard, American Express, u. ä., müssen die jeweiligen Anbieter einzeln im Terminal freigeschaltet werden. Ihr Vorteil liegt in der Nutzung im In- und Ausland.

 

 

Kosten

Beim Bargeld sind Personalkosten für den Zählvorgang zu berücksichtigen. Alternativ kann eine Geldzählmaschine eingesetzt werden, die zusätzlich Ausgaben für die Abschreibung und die Wartung verursacht. Ggf. sind die Leistungen der Dienstleister zu finanzieren, wenn sie z. B. den Transport des Geldes zur Bank übernehmen bzw. das Geldinstitut die Einnahmen zählt und weiterverarbeitet. Für die bargeldlose Variante fallen Grundgebühren pro Terminal und Transaktion an. Bei diesem System ist die Sicherheit sehr hoch, denn die Technik ist ISO zertifiziert. Durch eine automatische Einstellung sind Abbuchungen nur möglich, wenn die Karte in einem maximalen Abstand von 10 cm zum Terminal genutzt wird. Zusätzlich können Einstellungen gewählt werden, die die Anzahl der täglichen Transaktionen festlegen und eine regelmäßige PIN-Abfrage fordern. Wird die Karte gestohlen, haftet die Bank für Schäden bis zu 50 € beim kontaktlosen Bezahlen. Dafür muss nachgewiesen werden, dass der/ die KartenbesitzerIn den Diebstahl nicht durch Unachtsamkeit auslöste. Schutzhüllen, oder alternativ Alufolie, verhindern das ungewollte Auslesen der Karten. Die höchsten Gebühren lösen Kreditkarten aus.

Frau Steinhaus zitierte Marc Fliehe, Bereichsleiter Information und Sicherheit beim IT-Verband Bitkom: „Die Gefahr, dass Ihnen Bargeld gestohlen wird oder Sie es verlieren, ist weitaus größer, als die Tatsache. kontaktlose Zahlungen zu tätigen, die nicht getätigt werden sollen.“

 

 

Mobiles Bezahlen

Es erfolgt über ein Smartphone oder eine Smartwatch und wird über die Dienste Apple Pay, Google Pay, Payback Pay, Digitale Giro Card bzw. eigene Bezahl-Apps der Banken angeboten. Voraussetzung dafür sind Geräte der Generation iPhone 6 und jünger, Apple Watch mit Verknüpfung zu mindestens iPhone 5, Android 5.0 und jünger oder Smart Watch mit Android Wear 2.0 sowie ein Terminal. Vor- und Nachteile dieses Bezahlsystems sind:

 

 

Vorteile mobiles Zahlen

 

 

Nachteile mobiles Zahlen

·   kein Mitführen von Bargeld und Karten

·   geringes Verlustrisiko

·   geringes Risiko gegenüber Falschgeld

·   schnelle Abwicklung des Zahlvorgangs

·   Spontankäufe sind jederzeit möglich

· komplizierte Rückbuchung bei Fehlbuchungen

· leerer Akku

· keine anonyme Zahlung möglich

· auf stabile Internetverbindung angewiesen

 

 

Gründe für die Kartenzahlung

Die Referentin bringt es auf den Punkt:

  • bequemer Zahlungsvorgang

  • geringerer Aufwand durch weniger Bargeld

  • Umsatzsteigerung durch Alternativen zum Zahlen mit Bargeld

  • sichere Zahlungsabwicklung – kein Falschgeld

  • Kartenterminals für jeden Zweck erhältlich

  • Kunden/ Kundinnen erwarten diesen Service

Die Frage, ob sich die Installationen zur Kartenzahlung in den Betrieben mit Einkommenskombinationen lohnt, beantwortet Frau Steinhaus mit einem klaren „Ja“. Um sich Angebote der Netzbetreibenden einzuholen und vergleichen zu können, sind die durchschnittlichen Beträge der Bons pro Verkaufsstelle, die Anzahl der Verkäufe pro Tag/ Woche/ Monat und der Gesamtumsatz zu nennen. Als Voraussetzung für die Installation müssen ein Stromanschluss/ Akku, ein Telefon-, DSL-, WLAN- oder GPRS-Anschluss sowie eine WLAN- oder SIM-Karte vorhanden sein. Mit einem analogen Telefonanschluss funktioniert dieses Angebot nicht. Schnittstellen zu eignen Kassensystemen sind nicht zwingend nötig, ermöglichen aber eine einfachere Bedienung. Bei den Lesegeräten kann zwischen der stationären oder mobilen Variante gewählt werden.

 

Voraussetzungen für die Kartenzahlung

Aus der Liste der Netzbetreiber <link https: www.girocard.eu media girocard_dienstleisterliste.pdf>

www.girocard.eu/media/girocard_dienstleisterliste.pdf

können Anbieter ausgewählt werden oder alternativ sind Informationen und Angebote über die Geldinstitute einzuholen.

 

 

Voraussetzungen

 

 

Stationäres Lesegerät

 

Mobiles Lesegerät

Standort

·  fester Platz

·  zur Verfügung stehende Fläche festlegen

· Platz festlegen, wenn Gerät nicht genutzt wird

· flexibler Einsatz (Gerät kommt zum Zahlungswilligen)

Kabel/ Akku

·   je ein Kabel für Strom- und Internetverbindung

·  Länge der Kabel prüfen

·   ggf. zusätzlicher Akku

· keine Kabel, arbeitet mit Akku

· Akkulaufzeiten prüfen

Internetverbindung

·   WLAN-Anschluss möglich

· Verbindung über WLAN; Bluetooth, 4G oder LTE

· Problem: teilweise geringe Reichweite

Geschwindigkeit

·   schnelle Zahlungsabwicklung

· von Verbindungsqualität abhängig

Karten

·   alle GiroCard- und Kreditkarten

· alle GiroCard- und Kreditkarten

Kosten

·   günstiger als mobile Lesegeräte

·   Anschaffungsgebühren und Kosten pro Transaktion prüfen

·   Gebühren für Updates erfragen

·   Vertragslaufzeiten prüfen

·   klären, ob Werbung auf Display läuft

· teurerer als stationäre Lesegeräte

· Anschaffungsgebühren und Kosten pro Transaktion prüfen

· Gebühren für Updates erfragen

· Vertragslaufzeiten prüfen

· klären, ob Werbung auf Display läuft

zusätzliche Ausstattung

·   Integration Kassensystem

·   Bon-Drucker

· Integration Kassensystem

· Bon-Drucker

Hinweis auf Kartenzahlung

·   Aufkleber oder Schilder vom Anbieter nutzen

· Aufkleber oder Schilder vom Anbieter nutzen

Empfehlung

·   festen Ort zum Bezahlen, z. B. im Hofladen, am Verkaufsstand, u. ä.

· Bauernhofgastronomie, bei „Tagen des offenen Tür“, u. ä. („Kasse kommt zum/zur Kunden/ Kundin)

 

Seit 2018 dürfen keine Gebühren für die Zahlarten erhoben werden (<link https: shopbetreiber-blog.de plaene-des-gesetzgebers-verbot-von-zahlartgebuehren>

shopbetreiber-blog.de/2017/06/02/plaene-des-gesetzgebers-verbot-von-zahlartgebuehren/

). Zulässig ist dagegen, erst ab einem Mindestbetrag die Kartenzahlung zu ermöglichen. Frau Steinhaus‘ Einschätzung ist jedoch, dass zahlreiche Kundinnen und Kunden dies negativ bewerten. Zu prüfen ist, ob in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kartenanbieter keine Klausel steht, die die Forderung eines Mindestbetrages ausschließt.

 

 

Kassenbereich

Zum Schluss ihrer Ausführungen richtete Frau Steinhaus den Blick auf die Kassenzone. Hier entsteht für die Kundinnen und Kunden der (letzte) Eindruck, den sie mit nach Hause nehmen. Der Kassenbereich sollte stets aufgeräumt und übersichtlich angeordnet und, wenn Kartenlesegeräte vorhanden sind, für die Kundschaft gut sichtbar aufgestellt sein. Die Referentin empfiehlt, den Kassenbereich optisch an die übrige Einrichtung anzupassen, aber hinsichtlich der Beleuchtung, im Design und der (farblichen) Gestaltung darf es sich abheben. Zweiplatzierungen beliebter Produkte fördern die Impulskäufe an der Kasse durch die Kundschaft. Ein breiter Kassentisch in optimaler Höhe für das Verkaufspersonal ist beim Einpacken der Ware hilfreich.

 

 

Fazit

Nach Frau Steinhaus‘ Einschätzung sind elektronische und mobile Bezahlsysteme nicht mehr wegzudenken bzw. erwartet die Kundschaft diesen Service. Neben der Sicherheit dieser Zahlmöglichkeiten ist die Hygiene ein zusätzliches wichtiges Argument durch die Corona-Pandemie geworden. Bargeld behält trotzdem seine Daseinsberechtigung, wird aber vermehrt eine untergeordnete Rolle spielen. Allerdings ändert sich diese Position bei längerem Ausfall des Stroms oder der Internetverbindung. Zu dem bedauert das Verkaufspersonal fehlendes Trinkgeld bei Kartenzahlung.

Termine

13.05.2024, Ernährungsrat Hannover und VND e.V. Regionale Vielfalt: Vereinte Kompetenz für eine regionalisierte Gemeinschaftsverpflegung, Hannover

06.06.2024, HOFdirekt - HOFnetzwerk: Smart shoppen mit Zugangskontrolle, automatischer Kasse usw. Praktiker stellen ihre Lösungen vor, Online

12.- 14.10. + 18.- 20.10.2024,
Messe: infa regional: Sonderausstellung der VND auf der infa in Hannover

Kontakt

Geschäftsstelle

Vereinigung Norddeutscher Direktvermarkter e.V.
Julia Klöpper
Am Flugplatz 4
31137 Hildesheim
Tel.: 05121/7489-15
Mail: julia.kloepper[at]lwk-niedersachsen.de 

Onlineshop

Förderer

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz